Cover overlay

Vorstandschaft

im Sinne des BGB §26 und der Satzung des Musikverein 1934 Mauer e.V.:

1. VorsitzenderEMAIL



Dr. Stefan Schnabel

2. VorsitzendeEMAIL



Julia Schnabel

Ehrenvorsitzender



Peter Waldi

DirigentEMAIL



Arne Müller

SchriftführerEMAIL



Verena Schwarz

KassierEMAIL



Eleonore Ginter

JugendleiterEMAIL



Julia Stumpf

Aktive Beisitzer



Norbert Russek
Gerhard Lerch
Achim Frühauf

Passive Beisitzer



Arne Müller
Andreas Graf
Alexandra Gschwend

letzte Änderung: 28.01.2018

Vorstand und Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 26